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Im Todesfall

Todesfall zu Hause

Verstirbt eine Person zu Hause, ist zunächst der Hausarzt zu verständigen. Ist dieser nicht erreichbar, muss der zuständige Notfallarzt kontaktiert werden.

Ärztlicher Notfalldienst Emmental: 0900 57 67 47

Todesfall durch Unfall, Suizid oder bei unklarem Auffinden

In diesen Fällen ist umgehend die Polizei (117) zu informieren.

Als Unfall gelten nicht nur Verkehrsunfälle, sondern auch Vorfälle bei der Arbeit, im Haushalt, beim Sport sowie Suizid.

Die Polizei informiert den zuständigen Amtsarzt.
Anschliessend wird durch die Behörden ein Bestattungsdienst für den notwendigen Transport ins Institut für Rechtsmedizin oder auf einen Friedhof aufgeboten.

Für die Organisation der weiteren Bestattung können die Angehörigen anschliessend frei einen Bestatter ihres Vertrauens wählen.

Die Freigabe der verstorbenen Person erfolgt durch die zuständige Behörde (Untersuchungsrichter oder Polizei) und wird den Angehörigen mitgeteilt

Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim

Die Institution übernimmt die formelle Anzeige und sorgt dafür, dass die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wird.

Für die Anmeldung beim Zivilstandsamt werden folgende Angaben benötigt:

  • Personalien der verstorbenen Person

  • Letzte Wohnadresse

 

Bitte bereithalten bzw. mitnehmen:

  • Niederlassungsbewilligung

  • Familienbüchlein (falls vorhanden)

 

Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich:

  • Reisepass

  • Geburts- oder Eheschein mit Angabe der Eltern

Wichtige Notfallnummern

  • Polizei: 117

  • Feuerwehr: 118

  • Sanität: 144

  • REGA: 1414 (CHF 0.20 pro Anruf)

  • Hausärztlicher Notfalldienst Emmental: 0900 57 67 47 (CHF 1.98 pro Minute)

  • Kantonspolizei Bern: 034 424 80 01

  • Regionalspital Emmental: 034 431 21 21

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